Jagdbetrieb · Frage 94 von 125
Welches Fallwild darf durch Vergraben unschädlich beseitigt werden?
Worum geht es hier ?
Prinzipiell darf Fallwild nur dann durch Vergraben unschädlich beseitigt werden, wenn sicher ist dass es keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.
Das ist dann der Fall, wenn die entsprechenden Kennzeichen / Merkmale fehlen, oder wenn sie zwar (scheinbar) vorhanden sind aber eine Freigabe durch das zuständige Veterinäramt erfolgt ist.
Das Wild muss dabei mindestens 50cm tief vergraben werden.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Fallwild ohne anzeigepflichtige Erkrankungen
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Alle Arten von Haarwild außer Schalenwild
