Jagdrecht · Frage 48 von 125
Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?
Worum geht es hier ?
Den rechtlichen Rahmen für Jagd- und Schonzeiten setzt §22 des BJG. Dort heißt es wörtlich:
Die Länder können bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen oder in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken Ausnahmen zulassen.
Der §24 LGJ NRW nennt darüber hinaus noch Wildseuchenbekämpfung, die Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, die Vermeidung von übermäßigen Wildschäden sowie Wildhege als Gründe.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Störung des biologischen Gleichgewichts
- Schwere Schädigung der Landeskultur
- zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken
- Wildseuchenbekämpfung
- Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
- Aus Gründen der Wildhege
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Bei einem Notstand
- Bei Wildschäden
- Bei Diplomatenjagden
