Jagdrecht · Frage 93 von 125
Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?
Worum geht es hier ?
Ja, das darf er gemäß §26 BJG.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Ja
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Nein
- Ja, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
