Jagdrecht · Frage 16 von 125
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Worum geht es hier ?
Ja, darf er, aber nicht als Jäger. Das ist durch §16 BJG ausdrücklich untersagt. Dennoch kann er z.B. als Treiber teilnehmen, so wie jeder andere Nicht-Jäger.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Nicht als Jäger
- Eine Teilnahme als Treiber ist erlaubt
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Ja, da auch ein Jugendjagdschein ein Jagdschein ist
- Jugendliche dürfen in keiner Form an einer Jagd teilnehmen
