Jagdrecht · Frage 69 von 125
Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Worum geht es hier ?
Ja, das geht. Die untere Jagdbehörde muss allerdings zustimmen, siehe §10 BJG.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Ja, mit Zustimmung der UJB
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Nein, die Jagd ist eine Pflicht
- Nein
- Ja, jederzeit
