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Jagdrecht · Frage 118 von 125

Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?

Worum geht es hier ?

Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In §39 Bundesnaturschutzgesetz wird jedem das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Ja, für den eigenen Gebrauch

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Nein, das Aneignungsrecht liegt beim Jagdausführungsberechtigten
  • Nein, es gibt keine Mengenbeschränkungen für das Sammeln