Jagdrecht · Frage 95 von 125
Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt für
Worum geht es hier ?
Die o.g. Regelung gilt gemäß §28a LJG NRW nur für Schalenwild.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Für Schalenwild
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Für Niederwild
- Für Federwild
