Jagdrecht · Frage 24 von 125
Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Worum geht es hier ?
Nein, ist es nicht. Eine Genehmigung muss gemäß §3 der Bundeswildschutzverordnung von der unteren Jagdbehörde eingeholt werden.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Nein, es muss von der UJB eine Erlaubnis eingeholt werden
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Ja
- Nur für ausgebildete Falkner
