Jagdrecht · Frage 30 von 125
Welche der aufgeführten Stellen nimmt in der Regel die Abrundung von Jagdbezirken vor?
Worum geht es hier ?
Es ist die untere Jagdbehörde. §5 des BJG sagt aus, dass die Abrundung stattfinden darf, und §3 des LJG NRW legt fest dass die Abrundung durch die UJB vorgenommen wird.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Die untere Jagdbehörde
- Du UJB
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Der Jagdbeirat
- Die oberste Jagbehörde
- Die untere Landschaftsbehörde
