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Jagdrecht · Frage 28 von 125

Welche Mindestgröße müssen zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen aufweisen, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden?

Worum geht es hier ?

Die entsprechende Festlegung steht im §7 des BJG: Es müssen mindestens 75 ha sein.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • 75 ha

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • 150 ha
  • 300 ha