Jagdrecht · Frage 28 von 125
Welche Mindestgröße müssen zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen aufweisen, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden?
Worum geht es hier ?
Die entsprechende Festlegung steht im §7 des BJG: Es müssen mindestens 75 ha sein.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- 75 ha
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- 150 ha
- 300 ha
