Jagdrecht · Frage 59 von 125
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?
Worum geht es hier ?
Im §19 LJG NRW steht, was der Gesetzgeber unter Nachtzeit versteht. Hier der entsprechende Satz aus dem Gesetz: Verboten ist …
6. Wild, ausgenommen Schwarzwild und Raubwild, zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang;
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Als Nachtzeit gilt die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
- Als Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang
