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Jagdrecht · Frage 61 von 125

Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Worum geht es hier ?

Es gilt die gleiche Regel wie beim Wild: Das Aneignungsrecht den dem Jagdausübungsberechtigten zu, siehe §1 BJG:

(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Dem Jagdausübungsberechtigten

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Jedem der ein3 Stange oder Eier findet
  • Jedem der eine Genehmigung von der UJB hat
  • Dem Jagdschutzbeauftragten