Jagdrecht · Frage 53 von 125
Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?
Worum geht es hier ?
Wendet man den Angriff von sich selber ab, so spricht man von Notwehr, wird er von einem anderen abgewendet so spricht man von Nothilfe. Details kann man z.B. hier nachlesen.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Notwehr
- Nothilfe
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Notstand
- Gewalt
- Befriedung
