Jagdrecht · Frage 66 von 125
Wie viele Jahre beträgt in Nordrhein-Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtdauer für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Worum geht es hier ?
Streng genommen ist es keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung (soll). Nach §11 BJG soll die Dauer 9 Jahre betragen. In NRW allerdings hatte man dies zwar zwischenzeitlich auf 5 Jahre verkürzt, mittlerweile ist dies aber nurnoch in Sonderfällen gemäß §9 LJG NRW möglich.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 9 Jahre betragen
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Die Pachtdauer soll mindesten 5 Jahre betragen
- Die Pachtdauer soll mindesten 12 Jahre betragen
