Waffentechnik · Frage 117 von 125
Darf mit einer Flinte Schalenwild erlegt werden?
Worum geht es hier ?
Das Bundesjagdgesetz verbietet in §19 Abs. 1 Satz 1 ganz pauschal den Schuss mit Schrot auf Schalenwild. Nicht verboten ist allerdings die Verwendung von Flintenlaufgeschossen. Darüber hinaus gilt das Verbot in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG nicht für den Fangschuss.
Zusätzlicher Hinweis zu Flintenlaufgeschossen: Diese müssen in NRW gemäß §19 Abs. 1 Satz 3 LJG bleifrei sein.
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Ja, bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen (bleifrei)
- Ja, bei einem Fangschuss
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Das hängt von der Schrotgröße ab
- Nur wenn große Schrote (Posten) verwendet werden
