Jagd.club Logo – Rothirsch mit GeweihJagd.club

Jagdrecht · Frage 11 von 125

Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Worum geht es hier ?

Dies wird durch §28 des BJG geregelt. Dort heißt es:

(2) Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.

Die Länder dürfen gemäß diesem Gesetz weitere Einschränkungen vornehmen, was für NRW aber noch nicht geschehen ist (Stand: 28.02.2017). Zu beachten ist noch, dass das Aussetzen von Wild in NRW generell genehmigungspflichtig ist (§31 LJG NRW).

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Schwarzwild und Wildkaninchen

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Fasane
  • Wühlmäuse
  • Alles Schalenwild