Jagdrecht · Frage 11 von 125
Welche Wildarten dürfen nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
Worum geht es hier ?
Dies wird durch §28 des BJG geregelt. Dort heißt es:
(2) Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten.
Die Länder dürfen gemäß diesem Gesetz weitere Einschränkungen vornehmen, was für NRW aber noch nicht geschehen ist (Stand: 28.02.2017). Zu beachten ist noch, dass das Aussetzen von Wild in NRW generell genehmigungspflichtig ist (§31 LJG NRW).
✔️ Beispiele für richtige Antworten:
- Schwarzwild und Wildkaninchen
❌ Beispiele für falsche Antworten:
- Fasane
- Wühlmäuse
- Alles Schalenwild
